Mein Fokus ist das Arbeitsrecht
Der ausschließliche Tätigkeitsbereich der Kanzlei ist das Arbeitsrecht. Sie als Mandant profitieren dadurch von der gesteigerten Erfahrung und dem vertieften Aufbau von Spezialkenntnissen im Arbeitsrecht sowie auch von der Anpassung der Arbeitsabläufe auf die speziellen Bedürfnisse im Bereich des Arbeitsrechts.
Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Kassel
aus Leidenschaft und Überzeugung
Arbeitsrechtliche Regelungen sind für Beschäftigte und Unternehmen von großer Bedeutung. Dabei haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber die unterschiedlichsten Fragestellungen.
Ich berücksichtige Ihre persönliche Situation, um für Sie eine optimale Lösung zu finden.
Arbeitnehmer unterstütze ich z.B. bei der Abwehr von Abmahnungen und Kündigungen oder bei einer Zeugniskorrektur nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Arbeitgeber berate und vertrete ich z.B. bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen, Themen im laufenden Arbeitsverhältnis oder auch, wenn es um Fragen der Beendigung von Arbeitsverhältnissen geht.
Aufhebungsvertrag
Beratung zu Aufhebungsverträgen und Vertretung bei der Verhandlung von Aufhebungsverträgen.
Lohn & Gehalt
Prüfung von Lohn- und Gehaltsansprüchen, außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Lohn- und Gehaltsansprüchen.
Befristete Arbeitsverträge
Abmahnung im Arbeitsrecht
Prüfung der Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsvertrages, außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung der Unwirksamkeit von Befristungen.
Prüfung der Wirksamkeit von Abmahnungen, Beratung über mögliche Vorgehensweisen, außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Abmahnung.