Kompetenzen
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Arbeitsrecht
für Arbeitgeber
Arbeitgeber berate ich zu den unterschiedlichsten Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts und vertrete Sie außergerichtlich und gerichtlich. Aufgrund mehrjähriger laufender Beratung von Arbeitgebern, habe ich dabei - neben dem Arbeitsrecht - auch stets die unternehmerische Komponente im Blick.
Arbeitsrecht
für Führungskräfte
Führungskräfte berate und vertrete ich in allen wesentlichen arbeitsrechtlichen Belangen, unter anderem auch bei der Ausgestaltung, Änderung oder Beendigung Ihres Arbeits- oder Dienstvertrages. Neben den sich oftmals ergebenden rechtlichen Besonderheiten, ist es mir dabei auch besonders wichtig, immer Ihre aktuelle Perspektive zu berücksichtigen.
Arbeitsrecht
für Arbeitnehmer
Als Arbeitnehmer helfe ich Ihnen bei Ihren arbeitsrechtlichen Fragen oder Problemen. Wichtig ist mir hierbei, mit Ihnen gemeinsam Ihre konkreten Ziele herauszuarbeiten und diese dann konsequent zu verfolgen. Im Falle einer Kündigung kann dies z.B. der Erhalt des Arbeitsplatzes oder die Beendigung zu angemessenen Rahmen-bedingungen sein.
Im Überblick
Leistungsangebot für Arbeitgeber
-
Arbeitsrechtliche Dauerberatung (im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht),
-
Prozessführung im Arbeitsrecht,
-
Vertragsgestaltung im Arbeitsrecht,
-
Erstellung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen sowie von Interessensausgleichen und Sozialplänen,
-
Unterstützung bei der Vorbereitung und Begleitung bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen (wie z.B. durch Kündigung, Aufhebungsvertrag / Abwicklungsvertrag, Freiwilligenprogramm etc.)
-
u.v.m.
Leistungsangebot für Führungskräfte und andere Arbeitnehmer:
-
Beratung und Vertretung bei Kündigungen und Änderungskündigungen (insbesondere auch Erhebung von Kündigungsschutzklagen / Führung von Kündigungsschutzprozessen und Verhandlung von Abfindungen),
-
Aufhebungsverträgen und Abwicklungsverträgen,
-
der Abwicklung von Arbeitsverhältnissen (Prüfung offener Ansprüche sowie deren außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung),
-
Arbeitsverträgen und Arbeitsvertragsänderungen,
-
Angelegenheiten rund um Abmahnungen,
-
Angelegenheiten rund um das Arbeitszeugnis (insbesondere Prüfung von Zeugnissen, außergerichtliche Geltendmachung von Zeugniskorrekturen und Führung von Zeugnisrechtsstreitigkeiten),
-
befristeten Arbeitsverträgen und Entfristungsklagen
-
u.v.m.